Wasserbezugsgebühren 2024

€3,20 je m³ mindestens jedoch € 112,00 pro Jahr; soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt monatlich ab Errichtung des Anschlusses:
a) für bebaute und bereits bewohnte Grundstücke bis zu 3 in einem Gebäude wohnende Personen ohne Rücksicht auf deren Alter € 15,30, für jede weitere wohnende Person € 5,20
b) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, ab Beginn der Bauarbeiten bis zum Bezug des Hauses (Bauwasser) € 15,30 und
c) für bestehende Objekte, von denen der Wasserzähler ausgebaut und die Hauszuleitung geschlossen ist monatlich  € 7,20. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung eines Wasserzählers ist eine laufende Zählergebühr zu entrichten. Die Zählergebühr beträgt für jeden Zähler pro Monat bis 20 m³ € 3,00 und über 20 m³ € 37,30

€ 0,22 Bereitstellungsgebühr pro m² Fläche des unbebauten Grundstückes

Zuständig