Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 Oberösterreichischer Bauordnung (Oö. BauO 1994) mindestens 8 Wochen vor dem Beginn Ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. ZB. Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig