Neue Hundeleinenpflicht in der Sauterner Au

Am 17.07.2026 ist vor dem Vogelschutzgebiet in Sautern eine offizielle Hundeleinenpflicht in Kraft getreten. Dieser sensible Naturraum beheimatet zahlreiche Bodenbrüter. Freilaufende Hunde – auch solche, die nur stöbern – scheuchen die Vögel auf, was im schlimmsten Fall zur Aufgabe der Brut führt. Bitte halten Sie Ihre Hunde in diesem Bereich strikt an der Leine (klassische Führleine)

Link zur Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Schlierbach vom 30.06.2026 mit der eine Leinenpflicht festgelegt wird im RIS: 

Verordnung Hundeleinenpflicht vor Sauterner Au Hauptdokument und Lageplan zum Download

eine Karte mit roten Linien und Zahlen


GENERELL gilt: Hunde dürfen nicht frei im Feld und der Wiese herumlaufen!

Während im Schlierbacher Ortsgebiet ohnehin eine Leinenpflicht gilt, kommt es in weiteren Ortsteilen leider immer wieder zu Konflikten zwischen der Hundehaltung und der Landwirtschaft. Daher richten wir einen dringenden Appell an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner nicht frei über Feld und Wiese laufen zu lassen, sondern an die Leine (klassische Führleine) zu nehmen.

  1. Schutz von Wildtieren: Lassen Sie Ihre Vierbeiner nicht frei über Felder und Wiesen laufen: Bodenbrüter und Wildtiere werden dadurch massiv gestört.
  2. Hundekot auf Futterflächen: Hundekot hat auf landwirtschaftlichen Flächen nichts verloren. Verunreinigtes Gras oder Heu beeinträchtigt die Futterqualität erheblich und kann schwere Krankheiten bei Rindern hervorrufen. Bitte nehmen Sie die Hundekotbeutel verlässlich mit, denn der gärende Kot im Plastikbeutel führt bei Rindern zu Gesundheitsproblemen, wenn es beim Mähen ins Futter gelangt.

Bitte entsorgen Sie die vollen Hundekotbeutel in den öffentlichen Mistkübel oder über den eigenen Hausmüll!

Rechtlicher Hintergrund:

In Österreich gibt es kein allgemeines freies Betretungsrecht für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch wenn das Betreten nicht per se verboten ist, kann der Eigentümer es jederzeit einschränken, untersagen oder im Ernstfall eine Besitzstörungsklage einbringen.

Sollten diese Appelle keine Besserung zeigen, werden weitere Schritte gesetzt werden müssen.

Wir ersuchen Sie daher, sich an die Regeln zu halten!


Bürgermeister Mario Pramberger

28.07.2026 10:48