Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk Kirchdorf bis Ende Oktober in Kraft

Ein roter LKW, der in einer Garage geparkt ist

Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk Kirchdorf bis Ende Oktober in Kraft

Mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31. Oktober 2026 gilt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zum Schutz vor Waldbränden im gesamten Bezirk Kirchdorf.

Gemäß dieser Verordnung ist das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in allen Waldgebieten des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen strengstens untersagt.

Die Bevölkerung wird ersucht, diese Anordnung unbedingt einzuhalten, um Waldbrände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie Natur zu schützen.

30.04.2026 10:44