Hundeabmeldung - OÖ Hunderegister

Bei Verkauf oder Tod des Hundes sowie bei Umzug des Hundehalters/der Hundehalterin mit dem Hund in eine andere Gemeinde, ist der/die Hundehalter/in verpflichtet, den Hund innerhalb von 7 Werktagen bei der Wohnsitzgemeinde abzumelden.

Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche eine Geldstrafe von bis zu € 7000,00 nach sich ziehen kann.

Für etwaige Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Haberfellner Jessica (07582/81255-70014 oder abgaben@schlierbach.at).

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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