Wasserbezugsgebühren 2026

€3,53 je m³ mindestens jedoch € 123,55 pro Jahr; soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. 

Diese beträgt monatlich ab Errichtung des Anschlusses:
a) für bebaute und bereits bewohnte Grundstücke bis zu 3 in einem Gebäude wohnende Personen ohne Rücksicht auf deren Alter € 16,30, für jede weitere wohnende Person € 6,10
b) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, ab Beginn der Bauarbeiten bis zum Bezug des Hauses (Bauwasser) € 16,30 und
c) für bestehende Objekte, von denen der Wasserzähler ausgebaut und die Hauszuleitung geschlossen ist monatlich  € 7,65

d) für Grundstücke bzw. Objekte, bei denendie Wassergebührenpauschale nach a) bis c) nicht errechnet werden kann jährlich € 123,55

Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung eines Wasserzählers ist eine laufende Zählergebühr zu entrichten. 

Die Zählergebühr beträgt

a) für Wasserzähler bis 4 m³ pro Monat € 3,16

b) für Wasserzähler über 4m³ bis 16m³ pro Monat € 4,60

c) für Wasserzähler über 16m³ bis 40m³ pro Monat € 20,00

d) für Wasserzähler über 40m³ pro Monat € 39,50

Für die Ablesung mittels Lesekopfes durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes im Falle einer nicht erfolgter Zustimmung zur Datenübertragung durch Funkübertragung jährlich € 31,00

Zuständig