Wasserbezugsgebühren 2025

€3,30 je m³ mindestens jedoch € 115,50 pro Jahr; soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt monatlich ab Errichtung des Anschlusses:
a) für bebaute und bereits bewohnte Grundstücke bis zu 3 in einem Gebäude wohnende Personen ohne Rücksicht auf deren Alter € 16,00, für jede weitere wohnende Person € 6,00
b) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, ab Beginn der Bauarbeiten bis zum Bezug des Hauses (Bauwasser) € 16,00 und
c) für bestehende Objekte, von denen der Wasserzähler ausgebaut und die Hauszuleitung geschlossen ist monatlich  € 7,50. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung eines Wasserzählers ist eine laufende Zählergebühr zu entrichten. Die Zählergebühr beträgt für jeden Zähler pro Monat bis 20 m³ € 3,10 und über 20 m³ € 38,50

€ 0,30 Bereitstellungsgebühr pro m² Fläche des unbebauten Grundstückes

Für die Ablesung mittels Lesekopfes durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes im Falle einer nicht erfolgter Zustimmung zur Datenübertragung durch Funkübertragung jährlich € 30,00

Zuständig