Sozialfonds Gemeinde Schlierbach

Nach sorgfältiger Vorberatung und Erarbeitung im Ausschuss für Soziales und Bildung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2025 beschlossen einen Sozialfonds einzurichten. Dadurch sollen Schlierbacher Familien und Einzelpersonen (Hauptwohnsitz) unterstützt werden, wenn nach Ausschöpfung sämtlicher öffentlicher Sozialmittel noch Bedarf an Hilfe besteht. Dies kann durch Sachzuwendungen oder Kostenübernahme von dringend notwendigen Ausgaben erfolgen. Ein entsprechender Antrag auf Unterstützung kann durch ein einfaches Formular, das bei der Gemeinde aufliegt bzw. über die Homepage ausgedruckt werden kann, vertraulich beim Amtsleiter eingebracht werden. Ein ehrenamtliches Komitee, das dem Gemeindevorstand berichtspflichtig ist, wird über die Zuerkennung der Unterstützung entscheiden. Der Sozialfonds wird aus Spenden befüllt.

Die Gemeindemandatare spenden als Startkapital das Sitzungsgeld der nächsten Gemeinderatssitzung. Spenden von hilfsbereiten Menschen oder Vereinen können bei der Raiffeisenbank auf das Spendenkonto 

GEMEINDE SOZIALFONDS  AT03 3438 0000 0431 2971

eingezahlt werden. 

Eine Veröffentlichung der SpenderInnen kann im Vierseiter und auf der Homepage der Gemeinde erfolgen, aber auch auf ausdrücklichen Wunsch unterbleiben. Die UnterstützungsempfängerInnen werden nicht veröffentlicht. Wir hoffen, dadurch manchen Engpass und Notsituation erleichtern zu können. 


Statuten des Schlierbacher Sozialfonds:

Statuten_Schlierbacher_Sozialfonds_2024.pdf herunterladen (0.07 MB)


Zum Beantragen des Schlierbacher Sozialfonds füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

Antrag_Schlierbacher_Sozialfonds_2024.pdf herunterladen (0.06 MB)