Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).
neue Hundeabgabegebühr entnehmen Sie bitte hier: Hundeabgaben 2026[1].pdf herunterladen (0.03 MB)
Die aktuelle Verordnung zur Hundeabgabe finden Sie hier:
Hundeabgabe Verordnung 2018-2019